(Stand: 22. Oktober 2024)
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(Patient-innen nach Ersttermin)
Üblicherweise vereinbaren wir Folgetermine persönlich.
Sie können auf den jeweiligen Verfahrensseiten Ihren Termin jedoch auch direkt online vereinbaren.
*) Meine heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus. Bei den oben genannten Honoraren handelt es sich um die jeweiligen Endpreise.
Auf Wunsch biete ich Ihnen auch gerne Hausbesuche (praxisnah) an. Für diesen Fall berechne ich die An- und Abfahrtskosten nach meinem zeitlichen und finanziellen Aufwand. Einige Verfahren kann ich jedoch nur in meinen Räumen anbieten.
MENSCH individuell® ist eine ganzheitliche, private Naturheilpraxis für Selbstzahler-innen.
Selbstzahler-in zu sein kann für Sie Vorteile haben.
Einige habe ich Ihnen nachfolgend - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - aufgelistet:
Wichtiger Hinweis: Ich erstelle keine Rechnungen für Krankenkassen, Zusatzkassen oder Versicherungen, rechne nicht mit Gesundheits-Organisationen ab. Die unverbindliche Gebührenordnung für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 findet keine Anwendung.
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